• Ohne spürbare Sanktionen konnte der Eigentümer dieses wunderschöne Sandstein-Fachwerkhaus dem Verfall überlassen.

Denkmalfrevel in Bayreuth

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Ortstermin im Bayreuther Ortsteil Rödensdorf - Aufgrund einer Petition befasst sich der Ausschuss Wissenschaft und Kunst mit einem dreisten Fall des Denkmalfrevels.

18. Mai. 2020 –

Ein erbärmliches Bild bot sich den Anwesenden beim Ortstermin im Bayreuther Ortsteil Rödensdorf: Beim denkmalgeschützten Sandstein- und Fachwerkhaus im Ortszentrum ist das Dach komplett eingestürzt und die detailreiche Fachwerkfassade im 1. Obergeschoss („Zierfachwerk von herausragender Bedeutung“) ist zur Hälfte verschwunden.

Der Ortstermin kam zustande aufgrund einer Petition durch den Verein „Rettet die Fachwerk- und Sandsteinhäuser! e.V.“, vertreten durch die 1. Vorsitzende Brigitte Trausch. Eingeladen hatte der Vorsitzende des verantwortlichen Ausschusses Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag, Robert Brannekämper (München) zusammen mit der Co-Berichterstatterin Dr. Sabine Weigand (Schwabach). Gekommen waren neben einer großen Anzahl interessierter Vereinsmitglieder die örtliche Wahlkreisabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer sowie Vertreter der beteiligten Behörden.

Alle waren sich einig, dass der massive Verfall des ortsbildprägenden Gebäudes ein Jammer sei, der sich nirgends wiederholen dürfe. Darüber, wie es dazu kommen konnte und mit welchen Maßnahmen ein derartiger Denkmalfrevel zukünftig verhindert werden könne, wurde in der Runde heftig diskutiert.

Frau Dietel als Vertreterin der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Bayreuth berichtete, dass man lange im einvernehmlichen Austausch mit dem Eigentümer des Anwesens gewesen sei. Nach Vorliegen eines Bestandsgutachtens (2016, Kostenschätzung für die Sanierung ca. 1 Mio €) sei der Kontakt zum Eigentümer jedoch komplett abgerissen. Angeordnete Notsicherungen wurden nicht durchgeführt. Verhängte Zwangsgelder in Höhe von ca. 8750 € bzw. 13.000 € wurden teilweise bezahlt.

Auf wenig Verständnis stießen die Äußerungen von Dr. Robert Pick, zuständiger Referent im Landesamt für Denkmalpflege. „Wir haben alles getan, was möglich war!“ ist eine Aussage, die angesichts des baulichen Zustands dieses Hauses nur schwer nachzuvollziehen ist. Auch der These, an dieser Stelle handle es sich um einen extremen Einzelfall, wurde von den Landtagsabgeordneten mit Beispielen aus deren Arbeitsalltag widerlegt.

Es war für alle Beteiligten offensichtlich, dass hier ein sanierungsunwilliger Eigentümer den Verfall des Gebäudes billigend in Kauf nimmt. Leider spielen zeitintensive Verwaltungsabläufe solchen Eigentümern in die Karten. Robert Brannekämper sprach sogar von einem „Multiorganversagen aller damit befassten Behörden, das ich nicht mehr mitmachen will“.

Sabine Weigand fordert ein schärferes Denkmalschutzgesetz, mit dem es besser möglich werde, unwillige Besitzer dazu zu bringen, notwendige Sanierungen zeitnah auszuführen oder aber das gefährdete Gebäude zu veräußern. Bei Denkmalspekulanten, die absichtlich auf einen Abriss hinarbeiten, solle im Extremfall auch die gesetzlich vorgesehene Enteignung durchgeführt werden. „Ein Verfallen-lassen darf keine Option mehr sein!“ Ihre Anfrage an die Staatsregierung brachte das Ergebnis, dass es in Bayern bisher keine Enteignung aus Denkmalschutzgründen gab. „Wenn wir unsere eigenen Gesetze nicht konsequent anwenden, leisten wir Denkmalfrevel geradezu Vorschub“, so Weigand. Ihr Kollege Brannekämper ergänzt: „Im Straßenverkehr werden Verstöße ja auch geahndet.“

Bezirksheimatpfleger Prof. Dr. Günter Dippold forderte einen strengeren und schnelleren Vollzug im Denkmalschutz. Bauliche Notsicherungen von Denkmälern müssen rechtzeitig, wie es das Bayerische Denkmalschutzgesetz vorsieht, von behördlicher Seite beauftragt werden, wenn Eigentümer unwillig seien.

Die beiden Abgeordneten wollten angesichts des schlechten Zustands keine Prognosen zur Sanierung des Gebäudes abgeben. Doch sie ließen die Anwesenden mit der Versicherung zurück, alles dafür zu tun, dass sich Denkmalfrevel für Eigentümer nicht lohnen dürfe und dass „Recht und Gesetz auch in der Denkmalpflege vollzogen werden müsse“, so Brannekämper wörtlich.